Brillenschutz

Brillenschutz Erwachsene ohne Selbstbehalt

Der McOptic Brillenschutz beinhaltet während zwei Jahren ab dem Abgabedatum folgende Leistungen für die 1. und 2. Brille:

 

  • Ersatz von beschädigten Teilen der Fassung
  • Ersatz von Brillengläsern in der gleichen Stärke, wenn durch Kratzer die optimale Sicht beeinträchtigt wird
  • Einmalige Anpassung für die Brillengläser der 1. und 2. Brille im Falle einer Stärkenänderung (+/- 0,50 Dioptrien) innerhalb der ersten 6 Monate

 

Für die Einschätzung muss die jeweilige Brille in die Filiale mitgebracht werden.

 

Qualitätsgarantie
Zwei Jahre Qualitätsgarantie auf Korrekturgläser, Fassungen und Sonnenbrillen

 

Verträglichkeitsgarantie
McOptic garantiert Ihnen eine 100%ige Verträglichkeit für Ihre neue Brille. Sollten Sie wider Erwarten nicht ganz zufrieden sein, tauschen wir die Gläser anstandslos noch bis 6 Monate nach dem Kauf um.

 

Zufriedenheitsgarantie
Wenn Sie mit Ihrer neuen Brille nicht komplett zufrieden sind, erstatten wir Ihnen innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf den Kaufpreis zurück.

 

Brillenschutz Kinder und Jungendliche

Folgende Leistungen gelten für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr während eines Jahres ab dem Abgabedatum für die 1. und 2. Brille:

BRILLENSCHUTZ KIDS Fr. 0.–

  • Ersatz von beschädigten Teilen der Fassung
  • Ersatz von Brillengläsern in der gleichen Stärke, wenn durch Kratzer die optimale Sicht beeinträchtigt wird
  • 30 Tage Zufriedenheitsgarantie

BRILLENSCHUTZ KIDS PLUS Fr. 19.–

  • Sämtliche Brillenschutz Kids Leistungen
  • Einmaliger Ersatz der Brillengläser bei Korrekturänderung von mindestens +/- 0,5 Dioptrien gegen Kostenbeteiligung von 30 % des regulären Brillenglaspreises in gleicher Qualitätsstufe
  • Einmaliger Ersatz bei Verlust oder Diebstahl durch ein gleiches Modell und gegen Kostenbeteiligung von 30 % des regulären Verkaufspreises
  • 90 Tage Zufriedenheitsgarantie

 

Die jährliche Überprüfung der Augen und die Anpassung der Brillengläser während des Wachstums sind unabdingbar. Die obligatorische Krankenkasse vergütet bis zum 18. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag von Fr. 180.– an neue Brillengläser.