Brillenschutz Kinder und Jungendliche

Folgende Leistungen gelten für Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr während eines Jahres ab dem Abgabedatum für die 1. und 2. Brille:

BRILLENSCHUTZ KIDS Fr. 0.–

  • Ersatz von beschädigten Teilen der Fassung
  • Ersatz von Brillengläsern in der gleichen Stärke, wenn durch Kratzer die optimale Sicht beeinträchtigt wird
  • Anpassung für die Brillengläser der ersten und zweiten Brille im Falle einer Sehstärkenänderung (+/- 0,50 Dioptrien) innerhalb der ersten 6 Monate (einmalig)
  • 30 Tage Zufriedenheitsgarantie

BRILLENSCHUTZ KIDS PLUS Fr. 19.–

  • Sämtliche Brillenschutz Kids Leistungen
  • Ab dem 6. Monat  einmaliger Ersatz der Brillengläser bei Korrekturänderung von mindestens +/- 0,5 Dioptrien gegen Kostenbeteiligung von 30% des regulären Brillenglaspreises in gleicher Qualitätsstufe.
  • Einmaliger Ersatz bei Verlust oder Diebstahl durch ein gleiches Modell und gegen Kostenbeteiligung von 30% des regulären Verkaufspreises
  • 90 Tage Zufriedenheitsgarantie

Die jährliche Überprüfung der Augen und die Anpassung der Brillengläser während des Wachstums sind unabdingbar. Die obligatorische Krankenkasse vergütet bis zum 18. Lebensjahr einen jährlichen Beitrag von Fr. 180.– an neue Brillengläser. 

AI Brillen: Die Fassung kann einmalig ersetzt werden. Die Selbstbeteiligung beträgt 50% des Verkaufspreises der neuen Fassung.